Bei der Altersvorsorge gibt es eine enorme Anzahl von möglichen Risiken. Je nach Variante der Vorsorge können andere Risiken auftreten.
Bei der staatlichen Vorsorge liegen die Risiken bei der Gesetzgebung bzw. beim Staat selbst. Mittels einer Pensionsreform kann der Staat die Pensionsgegebenheiten relativ schnell ändern. In den meisten Fällen wird dies eine Änderung auf Kosten der Bevölkerung / der (zukünftigen) Pensionisten sein. Die staatliche Pension wird sich den demographischen Bedingungen anpassen müssen. Die meisten staatlichen Pensionen sind auf den Umlageverfahren aufgebaut, sodass eine die notwendigen Änderungen grundsätzlich von der demographischen Entwicklung abhängig sind. Eine Anpassung ist unbedingt notwendig, ansonsten kommt es später noch schlimmer. Wird das Pensionssystem nicht angepasst kommt es in der Regel zu einer steigenden Staatsverschulden, welche in einen Staatsbankrott ausufern kann. Aus diesem Grund ist es gut, dass der Staat nach seinen Verhältnissen lebt und seine Verpflichtungen den Gegebenheiten anpasst – Lieber 80% auf die gesamte Laufzeit bekommen als 100% in den ersten 3 Jahren und danach nichts mehr! Wie sich ein Staatsbanktrott / Teilweiser Staatsbanktrott auf die Höhe der jeweiligen staatlich ausbezahlen Pensionen auswirkt konnte man in den letzten Jahren leider eindrucksvoll an bestimmten Ländern (z.B. Griechenland) sehen.
Bei der privaten Vorsorge ist die Hauptbedrohung die Entwicklung der Werthaltigkeit der Anlage. In den meisten Fällen stellt das angesparte Vermögen ein Sondervermögen dar, sodass das unternehmerische Risiko nicht gegeben ist (Beispiel: der Versicherer X wird insolvent – aufgrund des Sondervermögensstatus fällt der Kunde – Anspruchsberechtigte jedoch nicht um sein Kapital um). Hierbei ist es sinnvoll sich vor jeder Veranlagung über das unternehmerische Risiko zu informieren. Nicht alle Veranlagungen stellen Sondervermögen dar!
Ein weiterer Aspekt, welcher vor allem den privaten Bereich bzw. auch kapitalbasierende Systeme betrifft ist die Entwicklung der Kapitalmärkte. Das Vermögen, welches in die Altersvorsorge einbezahlt wird, muss schlussendlich veranlagt werden. In den meisten Fällen erfolgt die Veranlagung in Renten (Anleihen) und Aktien. Zahlungsausfälle (z.B. bei Renten aufgrund einer Unternehmens- oder Staatsinsolvenz) oder stark sinkende Kurse an den Wertpapiermärkten können einen großen Einfluss auf das Ergebnis der Veranlagung haben. Meist führt dies dazu, dass der Wert der Veranlagung sinkt bzw. die zukünftig zu erwartende Pensionsleistung wesentlich geringer ausfällt.